Zurück zu Hintergrund
Bankenrecht

SAG-Gesetz & Bail-in: Wenn die Bank dein Geld braucht

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) erlaubt es, im Krisenfall Einlagen über 100.000 Euro zur Bankenrettung heranzuziehen. Was das bedeutet – und wie du dich schützt.

Was ist das SAG-Gesetz?

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD – Bank Recovery and Resolution Directive). Es trat 2015 in Kraft und regelt, wie eine Bank in einer Krise gerettet oder abgewickelt werden kann – ohne dass der Steuerzahler automatisch einspringt.

Das Kernprinzip: Zuerst werden Aktionäre und Gläubiger zur Kasse gebeten (Bail-in), bevor staatliche Mittel eingesetzt werden. Kontoinhaber mit Einlagen über 100.000 Euro können dabei ebenfalls herangezogen werden – als sogenannte "berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten".

Das Zypern-Präzedenzfall 2013

Was viele für eine theoretische Gefahr halten, ist bereits Realität geworden. Im März 2013 wurden in Zypern Einlagen über 100.000 Euro bei der Bank of Cyprus und der Laiki Bank zwangsweise zur Bankenrettung herangezogen. Kontoinhaber verloren bis zu 47,5% ihrer Einlagen über der Schutzgrenze.

Dieser Vorfall war der direkte Auslöser für die BRRD und das SAG-Gesetz. Die EU hat daraus nicht die Konsequenz gezogen, Kontoinhaber besser zu schützen – sondern den Bail-in gesetzlich zu verankern und auf alle EU-Mitgliedstaaten auszuweiten.

Was ist gesetzlich geschützt?

Die gesetzliche Einlagensicherung in der EU schützt Einlagen bis 100.000 Euro pro Person und Bank. Einlagen über dieser Grenze sind im Bail-in-Fall nicht geschützt. Für bestimmte Lebensereignisse (Immobilienverkauf, Erbschaft, Heirat) gilt ein temporärer Schutz von bis zu 500.000 Euro für maximal 6 Monate.

Wichtig: Die Einlagensicherung greift nur bei einer Bankeninsolvenz, nicht bei einem Bail-in. Bei einem Bail-in wird die Bank nicht insolvent – sie wird gerettet, auf Kosten der Gläubiger und Großeinleger.

Bail-in außerhalb der EU

Das SAG-Gesetz und die BRRD gelten ausschließlich innerhalb der EU. Banken in Georgien, Singapur, den USA, Dubai oder Serbien unterliegen nicht dieser Regelung. Das bedeutet nicht, dass diese Banken krisensicher sind – aber das spezifische EU-Bail-in-Risiko existiert dort nicht.

Singapur beispielsweise hat ein eigenes Einlagensicherungssystem (SDIC), das Einlagen bis 75.000 SGD absichert. Georgien hat ein staatliches Einlagensicherungssystem für Einlagen bis 5.000 GEL. Die USA haben die FDIC-Einlagensicherung bis 250.000 USD. Keines dieser Systeme kennt den EU-Bail-in-Mechanismus.

Praktische Schlussfolgerung

Wer größere Summen in EU-Banken hält, trägt ein Bail-in-Risiko – ob er es weiß oder nicht. Die Diversifikation auf Konten außerhalb der EU ist eine rationale Reaktion auf dieses Risiko. Es geht nicht darum, das System zu umgehen, sondern darum, nicht alle Eier in einen Korb zu legen – und diesen Korb befindet sich in einem System, das gesetzlich erlaubt, deinen Inhalt zur Systemrettung zu verwenden.